Neue EU-Informationsinstrumente ab 27.09.2026

GARAN-Label-Generator

Drei Angaben in die offizielle EU-Vorlage eintragen und das Label als PDF oder PNG herunterladen oder direkt drucken lassen.

  • Offizielle EU-Vorlage
  • Nur 3 editierbare Inhalte
  • Lokale Dateierstellung

01 / Relevanz

Ist das GARAN-Label für Ihr Produkt relevant?

Der Check ordnet Ihre Angaben vorsichtig ein. Er speichert und überträgt keine Antworten.

Verkaufen Sie die Ware an Verbraucher (B2C)?
Gewährt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren?
Wird diese Garantie ohne zusätzliche Kosten gewährt?
Deckt die Garantie die gesamte Ware ab – nicht nur einzelne Bauteile?
Hat der Hersteller die Information dem Verkäufer bereitgestellt?

02 / Alltag

Wenn Garantieangaben je Kanal abweichen

Produktdaten, Shop, Verpackung und Lieferantenunterlagen müssen dieselbe Geschichte erzählen. Genau dort kosten manuelle Grafikdateien Zeit und Abstimmung.

Daten

Angaben driften auseinander

Garantiezeit, Modellkennung oder Markenname unterscheiden sich zwischen SKU-Liste, Handbuch und Shop.

Gestaltung

Die Vorlage wird zur Grafikaufgabe

Jede Variante erzeugt Rückfragen, Dateien und Freigaben – obwohl das amtliche Design feststeht.

Übergabe

Kanäle warten aufeinander

Verpackung, E-Commerce, Einkauf und Dienstleister brauchen eindeutige, wiedererkennbare Angaben.

03 / Einordnung

Das GARAN-Label kennzeichnet eine bestimmte Herstellergarantie

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Ebenso unterscheiden sich die allgemeine harmonisierte Mitteilung und das produktbezogene GARAN-Label.

A

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Mängelhaftung. Sie betrifft die Pflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers.

B

Freiwillige Garantie

Zusätzliche Erklärung eines Herstellers oder Verkäufers. Sie ersetzt gesetzliche Rechte nicht.

C

Harmonisierte Mitteilung

Grundsätzlicher B2C-Hinweis für bewegliche körperliche Waren. Kein Element ist editierbar; stationär mindestens A4, online farbig.

04 / Rollen

Wer welche Angaben verantwortet

„Hersteller“ kann auch EU-Importeur oder Eigenmarken-Anbieter bedeuten, wenn ein Unternehmen durch Name oder Marke als Hersteller auftritt.

01

Hersteller & Eigenmarke

Garantieumfang, Dauer, Marke und Modell eindeutig bereitstellen.

02

EU-Importeur

Rolle klären und unvollständige Lieferantenangaben strukturiert nachfordern.

03

Stationärer & Online-Handel

Einbindungsorte, Warenkorb, dauerhaften Datenträger und Verkaufsfläche einplanen.

04

Agentur, Druck & Compliance

Amtliches Label und Markenlayout als getrennte Systeme behandeln.

05 / Mechanismus

Vom Datensatz zum fertigen GARAN-Label

Der Editor setzt auf der offiziellen EU-Datei auf. Er verändert keine unveränderlichen Elemente und erstellt nach der Kontrolle eine lokale PDF- oder PNG-Datei.

  1. 1

    Betroffenheit prüfen

    Garantieart, Dauer, Kosten, Umfang und Informationsfluss einordnen.

  2. 2

    Drei Angaben erfassen

    Garantiedauer, Hersteller beziehungsweise Marke und Modellkennung.

  3. 3

    Vorschau kontrollieren

    Inhalte pro Produkt und Kanal gegen Ihre freigegebenen Stammdaten prüfen.

  4. 4

    Datei herunterladen

    PDF für den maßhaltigen Druck oder PNG für die digitale Verwendung lokal erstellen.

Fixe Regeln der EU-Vorlage

  • Print: mindestens 95 × 100 mm; bei Mindestgröße 7 pt mehrsprachige Zeile, 9 pt Marke/Modell, 80 pt Jahreszahl.
  • Online: farbig. Nested-Format nur online; beim ersten Klick, Rollover oder Touch muss das vollständige Label erscheinen.
  • Unverändert: Titel, Gewährleistungshinweis, QR-Code, Kalendersymbol und mehrsprachige Zeile.
  • Eingabe: Inter-Schrift; volle Jahre, nur falls nötig x,5; keine führende Null bei einstelligen Zahlen.

06 / Nutzen

Aus drei Eingaben entsteht die GARAN-Datei im Browser

Die Belege liegen im Prozess: eine amtliche Ausgangsdatei, klar begrenzte Eingaben und eine sichtbare Kontrolle vor der Übergabe.

Offizielle Vorlage als Basis
Das EU-Design bleibt erkennbar und wird nicht an die Haus-CI angepasst.
Nur vorgesehene Felder
Weniger Interpretationsspielraum bei Varianten, SKU-Listen und Freigaben.
Direkte Datenvorschau
Angaben werden dort geprüft, wo sie später sichtbar sein sollen.
Lokale Dateiausgabe
PDF und PNG werden ohne Übertragung der Produktdaten im Browser erstellt.

Qualitativer Vergleich manuell und standardisiert

Manuell

Viele Dateien, freie Auslegung

  • Vorlage wird wiederholt angefasst
  • Rückfragen zu erlaubten Änderungen
  • Abweichungen zwischen Produktvarianten

Standardisiert

Eine feste Basis, drei Datenpunkte

  • Amtliche Geometrie bleibt unangetastet
  • Freigabe konzentriert sich auf Inhalte
  • Wiederholbarer Ablauf über Kanäle hinweg

07 / Praxisbilder

Prüffragen aus acht Sortimenten

Diese Auswahl ist eine plausible Marketing-Segmentierung – keine gesetzliche Branchenliste.

Möbel

10 Jahre auf ein Gestell: Zuerst klären, ob die Garantie wirklich die gesamte Ware erfasst.

Elektronik

Viele Modellvarianten verlangen identische Angaben in Shop, Verpackung und Handbuch.

Sportgeräte

Bei 3–5 Jahren Herstellergarantie braucht der Service eindeutige Bedingungen und Modellkennungen.

Gartengeräte

Das amtliche Label darf nicht an die Haus-CI angepasst werden – Avery- und EU-System bleiben getrennt.

Medizinische Geräte

Ein B2C-Blutdruckmessgerät mit mehrjähriger Herstellergarantie kann relevant sein; reine B2B-Belieferung ist abzugrenzen.

Spielzeug

Lange Herstellergarantien sind eher selten; häufig steht die allgemeine harmonisierte Mitteilung im Vordergrund.

Outdoor-Equipment

Unvollständige Lieferantenangaben und die mögliche Herstellerrolle des Importeurs sind vorab zu klären.

Optik

Bei Fassungen mit mehrjähriger Garantie sind individuelle Anfertigung und Dienstleistungsanteil prüfbedürftig.

08 / Vorbereitung

Was bis zum Stichtag auf Ihrer Liste stehen sollte.

Eine operative Checkliste für Sortiment, Daten und Einbindungsorte – unabhängig davon, wie die Datei später eingebunden wird.

  1. Sortimente prüfen

    B2C-Waren und Garantiearten strukturiert erfassen.

  2. Garantiedaten sammeln

    Dauer, Umfang, Kostenfreiheit, Marke und Modell dokumentieren.

  3. Einbindungsorte festlegen

    Verkaufsfläche, Produktseite, Warenkorb und dauerhaften Datenträger berücksichtigen.

  4. Partner abstimmen

    Shop, Agentur, Druck, Lieferanten und Rechtsprüfung koordinieren.

  5. Vor dem 27.09.2026 prüfen

    Darstellung, Rechtstexte, Garantieerklärungen und Prozesse final kontrollieren.

09 / Einwände

Die häufigsten Hürden lassen sich klar sortieren.

„Das können wir intern umsetzen.“

Ja – wenn die offizielle Vorlage unverändert bleibt, Rollen geklärt sind und die drei Datenfelder konsistent gepflegt werden. Ein geführter Ablauf reduziert dabei wiederkehrende Grafik- und Freigabearbeit.

„Wir wissen noch nicht, ob wir betroffen sind.“

Starten Sie mit den fünf Kriterien. Offene Punkte gehören in eine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung, nicht in eine pauschale Annahme.

„Unser Sortiment wechselt laufend.“

Erfassen Sie Garantieangaben produktbezogen und definieren Sie eine verantwortliche Datenquelle. Unbestätigte Batch- oder CSV-Funktionen werden hier nicht versprochen.

„Wir brauchen ohnehin juristische Prüfung.“

Richtig. Der operative Konfigurator und die rechtliche Beurteilung lösen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich.

„Die Herstellerdaten sind unvollständig.“

Dokumentieren Sie die Lücke und fordern Sie die nötigen Angaben strukturiert nach. Verkäufer müssen nach IHK-Einordnung nicht allgemein auf Hersteller-Websites recherchieren.

10 / FAQ

Kurz gefragt.
Präzise eingeordnet.

Antworten auf die Fragen, die vor Datenpflege, Gestaltung und Einbindung auftauchen.

01Ab wann gelten die neuen Pflichten?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt ab dem 27. September 2026. Ab diesem Datum sind die harmonisierte Mitteilung und – wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind – das GARAN-Label einzusetzen.

02Für wen ist die harmonisierte Mitteilung relevant?

Sie ist grundsätzlich für Händler relevant, die bewegliche körperliche Waren an Verbraucher verkaufen. Für bestimmte Verträge bestehen Ausnahmen und Sonderregeln, die nicht pauschal verkürzt werden sollten.

03Wann ist das GARAN-Label erforderlich?

Wenn der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und dem Verkäufer diese Information bereitstellt. Alle Kriterien müssen zusammen erfüllt sein.

04Reichen genau zwei Jahre Garantie?

Nein. Das GARAN-Label knüpft an eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren an. Genau zwei Jahre oder weniger erfüllen dieses Kriterium nicht.

05Ist diese Seite Rechtsberatung?

Nein. Die Seite erläutert allgemeine Anforderungen und unterstützt die operative Vorbereitung. Sie bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine rechtliche Beratung.

06Ersetzt der Konfigurator eine juristische Prüfung?

Nein. Der Konfigurator soll die vorgesehenen Angaben in die amtliche Vorlage übertragen. Ob und wie eine Pflicht im Einzelfall besteht, muss bei Zweifeln separat geprüft werden.

07Kann das GARAN-Design frei angepasst werden?

Nein. Titel, Gewährleistungshinweis, QR-Code, Kalendersymbol und mehrsprachige Zeile sind nicht editierbar. Vorgesehen sind nur Garantiedauer, Hersteller beziehungsweise Marke und Modellkennung.

08Für welche Waren ist das Label gedacht?

Für bewegliche körperliche Waren im B2C-Verkauf, wenn die besonderen GARAN-Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann auch Gebrauchtwaren betreffen. Für rein digitale Inhalte und Dienstleistungen gibt es kein harmonisiertes Etikett.

09Was gilt bei mehreren Produktlinien und Modellkennungen?

Das GARAN-Label ist produktbezogen. Garantieangaben sollten deshalb je Produktlinie und Modell eindeutig erfasst, geprüft und dem passenden Verkaufskanal zugeordnet werden.

10Wie laufen Erstellung und Download ab?

Der Editor führt durch die drei erlaubten Angaben, zeigt das Ergebnis direkt in der offiziellen Vorlage und erstellt anschließend lokal im Browser eine PDF- oder PNG-Datei. Die Eingaben werden dabei nicht übertragen.

11Was gilt bei einer Garantie nur auf einzelne Bauteile?

Eine Garantie nur für einzelne Teile erfüllt das Kriterium „gesamte Ware“ nicht. Ob daneben andere Informationspflichten bestehen, ist getrennt zu prüfen.

12Muss ein Händler selbst nach Herstellerinformationen suchen?

Nach der IHK Köln besteht keine allgemeine Nachforschungspflicht auf Hersteller-Websites. Das GARAN-Label ist einzusetzen, wenn der Hersteller dem Verkäufer die relevanten Informationen bereitstellt.

13Ersetzt das Label die Garantieerklärung?

Nein. Die separate Garantieerklärung mit Garantiegeber, Anschrift, Verfahren, erfassten Waren und Bedingungen bleibt eigenständig erforderlich.

14Welche Folgen kann eine Nichtbeachtung haben?

Die IHK Köln nennt mögliche Abmahnungen und in gravierenden Fällen Bußgelder. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

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