Angaben driften auseinander
Garantiezeit, Modellkennung oder Markenname unterscheiden sich zwischen SKU-Liste, Handbuch und Shop.
Neue EU-Informationsinstrumente ab 27.09.2026
Drei Angaben in die offizielle EU-Vorlage eintragen und das Label als PDF oder PNG herunterladen oder direkt drucken lassen.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
01 / Relevanz
Der Check ordnet Ihre Angaben vorsichtig ein. Er speichert und überträgt keine Antworten.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Ihre Orientierung
Beantworten Sie alle fünf Fragen.
02 / Alltag
Produktdaten, Shop, Verpackung und Lieferantenunterlagen müssen dieselbe Geschichte erzählen. Genau dort kosten manuelle Grafikdateien Zeit und Abstimmung.
Garantiezeit, Modellkennung oder Markenname unterscheiden sich zwischen SKU-Liste, Handbuch und Shop.
Jede Variante erzeugt Rückfragen, Dateien und Freigaben – obwohl das amtliche Design feststeht.
Verpackung, E-Commerce, Einkauf und Dienstleister brauchen eindeutige, wiedererkennbare Angaben.
03 / Einordnung
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Ebenso unterscheiden sich die allgemeine harmonisierte Mitteilung und das produktbezogene GARAN-Label.
Gesetzliche Mängelhaftung. Sie betrifft die Pflichten des Verkäufers und die Rechte des Käufers.
Zusätzliche Erklärung eines Herstellers oder Verkäufers. Sie ersetzt gesetzliche Rechte nicht.
Grundsätzlicher B2C-Hinweis für bewegliche körperliche Waren. Kein Element ist editierbar; stationär mindestens A4, online farbig.
Produktbezogen für eine kostenlose Herstellergarantie über mehr als zwei Jahre auf die gesamte Ware – wenn die Information bereitgestellt wurde.
Editierbar: Dauer, Hersteller/Marke, Modellkennung.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
04 / Rollen
„Hersteller“ kann auch EU-Importeur oder Eigenmarken-Anbieter bedeuten, wenn ein Unternehmen durch Name oder Marke als Hersteller auftritt.
Garantieumfang, Dauer, Marke und Modell eindeutig bereitstellen.
Rolle klären und unvollständige Lieferantenangaben strukturiert nachfordern.
Einbindungsorte, Warenkorb, dauerhaften Datenträger und Verkaufsfläche einplanen.
Amtliches Label und Markenlayout als getrennte Systeme behandeln.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
05 / Mechanismus
Der Editor setzt auf der offiziellen EU-Datei auf. Er verändert keine unveränderlichen Elemente und erstellt nach der Kontrolle eine lokale PDF- oder PNG-Datei.
Garantieart, Dauer, Kosten, Umfang und Informationsfluss einordnen.
Garantiedauer, Hersteller beziehungsweise Marke und Modellkennung.
Inhalte pro Produkt und Kanal gegen Ihre freigegebenen Stammdaten prüfen.
PDF für den maßhaltigen Druck oder PNG für die digitale Verwendung lokal erstellen.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
06 / Nutzen
Die Belege liegen im Prozess: eine amtliche Ausgangsdatei, klar begrenzte Eingaben und eine sichtbare Kontrolle vor der Übergabe.
Manuell
Standardisiert
07 / Praxisbilder
Diese Auswahl ist eine plausible Marketing-Segmentierung – keine gesetzliche Branchenliste.
10 Jahre auf ein Gestell: Zuerst klären, ob die Garantie wirklich die gesamte Ware erfasst.
Viele Modellvarianten verlangen identische Angaben in Shop, Verpackung und Handbuch.
Bei 3–5 Jahren Herstellergarantie braucht der Service eindeutige Bedingungen und Modellkennungen.
Das amtliche Label darf nicht an die Haus-CI angepasst werden – Avery- und EU-System bleiben getrennt.
Ein B2C-Blutdruckmessgerät mit mehrjähriger Herstellergarantie kann relevant sein; reine B2B-Belieferung ist abzugrenzen.
Lange Herstellergarantien sind eher selten; häufig steht die allgemeine harmonisierte Mitteilung im Vordergrund.
Unvollständige Lieferantenangaben und die mögliche Herstellerrolle des Importeurs sind vorab zu klären.
Bei Fassungen mit mehrjähriger Garantie sind individuelle Anfertigung und Dienstleistungsanteil prüfbedürftig.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
08 / Vorbereitung
Eine operative Checkliste für Sortiment, Daten und Einbindungsorte – unabhängig davon, wie die Datei später eingebunden wird.
B2C-Waren und Garantiearten strukturiert erfassen.
Dauer, Umfang, Kostenfreiheit, Marke und Modell dokumentieren.
Verkaufsfläche, Produktseite, Warenkorb und dauerhaften Datenträger berücksichtigen.
Shop, Agentur, Druck, Lieferanten und Rechtsprüfung koordinieren.
Darstellung, Rechtstexte, Garantieerklärungen und Prozesse final kontrollieren.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
09 / Einwände
Ja – wenn die offizielle Vorlage unverändert bleibt, Rollen geklärt sind und die drei Datenfelder konsistent gepflegt werden. Ein geführter Ablauf reduziert dabei wiederkehrende Grafik- und Freigabearbeit.
Starten Sie mit den fünf Kriterien. Offene Punkte gehören in eine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung, nicht in eine pauschale Annahme.
Erfassen Sie Garantieangaben produktbezogen und definieren Sie eine verantwortliche Datenquelle. Unbestätigte Batch- oder CSV-Funktionen werden hier nicht versprochen.
Richtig. Der operative Konfigurator und die rechtliche Beurteilung lösen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich.
Dokumentieren Sie die Lücke und fordern Sie die nötigen Angaben strukturiert nach. Verkäufer müssen nach IHK-Einordnung nicht allgemein auf Hersteller-Websites recherchieren.
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10 / FAQ
Antworten auf die Fragen, die vor Datenpflege, Gestaltung und Einbindung auftauchen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt ab dem 27. September 2026. Ab diesem Datum sind die harmonisierte Mitteilung und – wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind – das GARAN-Label einzusetzen.
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Sie ist grundsätzlich für Händler relevant, die bewegliche körperliche Waren an Verbraucher verkaufen. Für bestimmte Verträge bestehen Ausnahmen und Sonderregeln, die nicht pauschal verkürzt werden sollten.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Wenn der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und dem Verkäufer diese Information bereitstellt. Alle Kriterien müssen zusammen erfüllt sein.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nein. Das GARAN-Label knüpft an eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren an. Genau zwei Jahre oder weniger erfüllen dieses Kriterium nicht.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nein. Die Seite erläutert allgemeine Anforderungen und unterstützt die operative Vorbereitung. Sie bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nein. Der Konfigurator soll die vorgesehenen Angaben in die amtliche Vorlage übertragen. Ob und wie eine Pflicht im Einzelfall besteht, muss bei Zweifeln separat geprüft werden.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nein. Titel, Gewährleistungshinweis, QR-Code, Kalendersymbol und mehrsprachige Zeile sind nicht editierbar. Vorgesehen sind nur Garantiedauer, Hersteller beziehungsweise Marke und Modellkennung.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Für bewegliche körperliche Waren im B2C-Verkauf, wenn die besonderen GARAN-Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann auch Gebrauchtwaren betreffen. Für rein digitale Inhalte und Dienstleistungen gibt es kein harmonisiertes Etikett.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Das GARAN-Label ist produktbezogen. Garantieangaben sollten deshalb je Produktlinie und Modell eindeutig erfasst, geprüft und dem passenden Verkaufskanal zugeordnet werden.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Der Editor führt durch die drei erlaubten Angaben, zeigt das Ergebnis direkt in der offiziellen Vorlage und erstellt anschließend lokal im Browser eine PDF- oder PNG-Datei. Die Eingaben werden dabei nicht übertragen.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Eine Garantie nur für einzelne Teile erfüllt das Kriterium „gesamte Ware“ nicht. Ob daneben andere Informationspflichten bestehen, ist getrennt zu prüfen.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nach der IHK Köln besteht keine allgemeine Nachforschungspflicht auf Hersteller-Websites. Das GARAN-Label ist einzusetzen, wenn der Hersteller dem Verkäufer die relevanten Informationen bereitstellt.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Nein. Die separate Garantieerklärung mit Garantiegeber, Anschrift, Verfahren, erfassten Waren und Bedingungen bleibt eigenständig erforderlich.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
Die IHK Köln nennt mögliche Abmahnungen und in gravierenden Fällen Bußgelder. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Bitte beachten: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Eine Prüfung des Einzelfalls wird nicht ersetzt.
11 / Quellen
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